Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Theater Blaues Haus, Krefeld (im Folgenden TBH genannt) und den Besucher:innen und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen.
Zum Besuch einer Veranstaltung berechtigen grundsätzlich nur Eintrittskarten des TBH. Diese können über das Buchungssystem auf der Website des TBH oder im Theaterbüro TBH erstanden werden. Erworbene Karten können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Das TBH haftet nicht für auf dem Versandweg verloren gegangene Eintrittskarten. Bei Verlust einer Karte wird eine Ersatzkarte nur ausgestellt, wenn der/die Besucher:in nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte erworben wurde. Bei Versand von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatz im Sinne des § 312b Abs. 6 BGB vor. Die Besucher:innen sind verpflichtet sicherzustellen, dass ihre erworbenen Eintrittskarten nicht von Unbefugten genutzt werden.
Die Kinder müssen das jeweils vom TBH angegebene Mindestalter erreicht haben. Jüngere Kinder (das gilt auch für Säuglinge) können die Vorstellungen im TBH nicht besuchen.
Im Falle eines Erwerbs von ermäßigten Karten sind Ermäßigungsberechtigungen bei Ankunft im Theater nachzuweisen. Besucher:innen, die bei einer Kontrolle die erforderliche Ermäßigungsberechtigung nicht vorweisen können, haben unverzüglich den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis zu entrichten. Weigert sich der/die Besucher:in, dieser Aufforderung nachzukommen, sind das TBH bzw. die von ihm beauftragten Personen berechtigt, die betreffende Person unverzüglich des Hauses zu verweisen.
Schüler:innen, Studierende, Auszubildende und Freiwillige (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges soziales Jahr), sowie Empfänger:innen von Leistungen nach SGB I und Schwerbehinderte ab 70% Beeinträchtigung und deren Begleitung (sofern das Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist). Für Rollstuhlfahrer:innen stehen nur im begrenzten Umfang Plätze zur Verfügung. Daher ist beim Kauf der Tickets darauf hinzuweisen.
Bereits gekaufte Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht storniert. Eine Auszahlung des Kartenwertes ist nicht möglich. Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Vorstellung – gleich aus welchem Grunde – bestehen nicht. Entfällt eine Veranstaltung, bemüht sich das TBH einen Nachholtermin für die entfallene Veranstaltung zu finden. Entfällt die Veranstaltung ersatzlos, wird der gezahlte Kartenpreis erstattet. Vergebliche Aufwendungen der Besucher:innen (Reisekosten u. Ä.) werden nicht ersetzt. Bei Vorstellungsabbruch in der ersten Vorstellungshälfte haben Besucher:innen Anspruch auf Erstattung des bezahlten Kartenpreises. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet. Muss das TBH aus unvorhergesehenen Gründen eine andere Vorstellung als die angekündigte spielen, werden die vorher gekauften Eintrittskarten umgetauscht oder innerhalb von 14 Tagen auf Nachfrage erstattet. Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen u. ä.) oder wegen eines Streiks aus, wird der Kartenpreis nicht erstattet.
Ein Anspruch auf Einlass bei Verspätung der Besucher:innen besteht mit Rücksicht auf die anderen Zuschauer:innen und die mitwirkenden Künstler:innen nicht. Das TBH ist bemüht, nach Beginn einer Veranstaltung Besucher:innen zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z. B. Vorstellungspausen) in den Zuschauerraum einzulassen. Das Einlasspersonal ist berechtigt, in einem solchen Fall den Besucher:innen einen bestimmten Platz zuzuweisen. Dasselbe gilt, wenn Zuschauer:innen während einer Vorstellung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten.
Das Fotografieren sowie Bild- und/oder Tonaufnahmen während der Aufführungen sind grundsätzlich verboten. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen werden grundsätzlich aus urheberrechtlichen Gründen zur Anzeige gebracht und lösen Schadensersatzpflicht gegenüber den Künstler:innen aus. Personen, die unerlaubt Fotoaufnahmen, Bild- und/ oder Tonaufzeichnungen von Aufführungen erstellen, werden vom TBH unverzüglich des Hauses verwiesen. In einem solchen Fall entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem TBH. Das TBH behält sich das Recht vor, Filme und Tonträger mit unzulässigen Aufnahmen konfiszieren zu lassen und die betreffenden Aufnahmen zu löschen. Anschließend werden die entsprechenden Filme bzw. Tonträger an die Person zurückgegeben, von der sie konfisziert wurden. Grund für diese Maßnahme ist das Urheberrechtsgesetz.
Der/Die Besucher:in ist damit einverstanden, dass die von ihm/ihr während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fernsehaufzeichnungen, Filmaufnahmen oder sonstige Medien (TV, Film, Bild) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.
Das TBH übt in seiner Spielstätte das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, im Rahmen des Hausrechts Hausverweise und -verbote auszusprechen. Insbesondere behält sich das TBH das Recht vor, Besucher:innen aus Veranstaltungen zu verweisen, wenn sie diese stören, andere Besucher:innen belästigen oder in sonstiger Weise wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Eine Belästigung stellt auch das private Benutzen eines Mobiltelefons während der Veranstaltung dar. Mobilfunkgeräte sowie sonstige elektronische Geräte, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur in einem abgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich nicht erlaubt. Da das Theater ein öffentlich zugängliches Gebäude ist, ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist, mit Ausnahme von Begleit- und Blindenhunden, nicht gestattet. Bei Brand- und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher:innen das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Notausgänge verlassen. Den Anweisungen von Mitarbeiter:innen des Theaters oder anderen Personen, die vom Theater beauftragt sind, ist in diesen Fällen unbedingt Folge zu leisten.
Die Haftung des TBH für Schäden, die Besucher:innen in den Räumen des TBH durch ein Verhalten der Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen des TBH erleiden, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das TBH ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen, und wird daran auch nicht teilnehmen.
Das Theater ist berechtigt, die durch Kartenverkauf bzw. Reservierung erlangten personenbezogenen Daten für interne Zwecke im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung zu speichern. Davon ausgenommen sind Daten von Kreditkarten und ähnlichen Zahlungsmitteln. Diese werden beim Theater grundsätzlich nicht gespeichert.
Gerichtsstand ist Krefeld